EU-Markenrechtsreform 2025: Wichtige Änderungen für Markeninhaber

EU-Markenrechtsreform 2025: Wichtige Änderungen für Markeninhaber

Veröffentlicht am: 15. Mai 2025
 

Die Europäische Kommission hat heute den finalen Entwurf für die umfassende Reform des EU-Markenrechts vorgestellt, die voraussichtlich zum 1. Januar 2026 in Kraft treten wird. Die Reform bringt signifikante Änderungen für Markeninhaber und Anmelder mit sich und zielt darauf ab, das Markenrecht an die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft anzupassen und Verfahren weiter zu harmonisieren.

Wichtigste Änderungen im Überblick:

1. Neue Markenformen und vereinfachte Anmeldung

Die Reform erweitert die Möglichkeiten für nicht-traditionelle Marken erheblich. Hologramm-Marken, Bewegungsmarken und Multimedia-Marken werden explizit als schutzfähige Markenformen anerkannt und durch spezifische Anmeldevoraussetzungen geregelt. Die technischen Anforderungen für die Einreichung solcher Marken werden vereinheitlicht und vereinfacht.
 

Besonders bemerkenswert ist die Einführung eines standardisierten digitalen Formats für die Einreichung von Klangmarken, das die bisherigen unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten ersetzt. Zudem werden die Anforderungen an die Darstellung von Positionsmarken und Mustermarken präzisiert.

2. Harmonisierung der Widerspruchsverfahren

Ein zentrales Element der Reform ist die weitere Harmonisierung der Widerspruchsverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Widerspruchsgründe, Fristen und Verfahrensabläufe werden vereinheitlicht, um Rechtssicherheit zu schaffen und die Kosten für Markeninhaber zu reduzieren.

Neu ist die Einführung eines obligatorischen Cooling-off-Zeitraums in allen nationalen Verfahren, ähnlich wie er bereits im Unionsmarkenverfahren existiert. Dieser soll gütliche Einigungen fördern und die Anzahl streitiger Verfahren reduzieren.

3. Stärkung der Durchsetzungsmöglichkeiten

Die Reform stärkt die Position von Markeninhabern bei der Durchsetzung ihrer Rechte, insbesondere im digitalen Umfeld:

  • Erweiterte Möglichkeiten gegen Markenrechtsverletzungen in sozialen Medien und auf Online-Marktplätzen vorzugehen
  • Klarstellung der Verantwortlichkeiten von Plattformbetreibern
  • Vereinfachte Verfahren für Grenzbeschlagnahmen bei Produktpiraterie
  • Harmonisierte Beweisregeln in Verletzungsverfahren
 
4. Neue Gebührenstruktur

Die Gebührenstruktur für Unionsmarken wird überarbeitet, um insbesondere KMUs den Zugang zum Markenschutz zu erleichtern:

  • Reduzierte Grundgebühr für die erste Klasse
  • Einführung einer ermäßigten Verlängerungsgebühr für pünktliche Zahlung
  • Spezielle Tarife für elektronische Anmeldungen
  • Erweiterung des SME-Fonds mit höheren Zuschüssen für kleine und mittlere Unternehmen
 
5. Verfahrensvereinfachungen

Zahlreiche Verfahrensaspekte werden vereinfacht und digitalisiert:

  • Vollständig elektronische Verfahrensabwicklung bei allen nationalen Ämtern
  • Harmonisierte Fristen und Fristverlängerungsmöglichkeiten
  • Vereinfachte Anforderungen an Prioritäts- und Seniorätsnachweise
  • Standardisierte Formate für Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse
 

Auswirkungen für Markeninhaber und Anmelder:

Die Reform bietet zahlreiche Chancen, stellt Markeninhaber aber auch vor neue Herausforderungen:

  • Überprüfung bestehender Portfolios: Die erweiterten Möglichkeiten für nicht-traditionelle Marken bieten Chancen, bisher nicht geschützte Markenelemente zu sichern.
  • Anpassung der Anmeldestrategien: Die neue Gebührenstruktur kann Einfluss auf die optimale Klassifizierungsstrategie haben.
  • Überarbeitung von Überwachungsstrategien: Die erweiterten Markenformen erfordern angepasste Überwachungsstrategien, um Verletzungen effektiv zu identifizieren.
  • Vorbereitung auf neue Durchsetzungsmöglichkeiten: Markeninhaber sollten ihre Durchsetzungsstrategien überprüfen, um die neuen Möglichkeiten optimal zu nutzen.
 

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