Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Anbieter und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

EUPIN – European Union Platform for Intellectual Navigation, Pl. du Luxembourg, 1050 Bruxelles, Belgium E-Mail: info@eupin.eu, Telefon: +32 800 75301

(nachfolgend „EUPIN“ oder „wir“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“).

1.2 Anwendungsbereich

Diese AGB regeln die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des geistigen Eigentums, insbesondere Beratungsleistungen, Recherchen, Anmeldungen und Verwaltung von Marken, Designs und anderen Schutzrechten.

1.3 Ausschließliche Geltung

Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als EUPIN ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn EUPIN in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.4 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen lediglich der Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung ist der deutsche Text maßgeblich.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Auftragserteilung

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Auftrag erteilt und EUPIN diesen durch eine Auftragsbestätigung annimmt oder mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt. Die Auftragsbestätigung kann schriftlich, per E-Mail oder durch tatsächliche Leistungserbringung erfolgen.

2.3 Online-Bestellung

Bei Bestellungen über unsere Website gibt der Kunde durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.4 Korrekturmöglichkeit

Der Kunde kann seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen Korrekturhilfen nutzt.

3. Leistungen

3.1 Leistungsumfang

Der Umfang der von EUPIN zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Angebot. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

3.2 Markenrecherchen

Bei Markenrecherchen wird EUPIN mit der gebotenen Sorgfalt alle verfügbaren Datenbanken durchsuchen. EUPIN kann jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle potenziell kollidierenden Rechte gefunden werden, insbesondere nicht für nicht eingetragene Rechte oder Rechte, die zum Zeitpunkt der Recherche noch nicht in den Datenbanken erfasst sind.

3.3 Markenanmeldungen

Bei Markenanmeldungen übernimmt EUPIN die Vorbereitung und Einreichung der Anmeldung beim zuständigen Amt. EUPIN kann jedoch keine Gewähr für die erfolgreiche Eintragung der Marke übernehmen, da die Entscheidung hierüber allein beim zuständigen Amt liegt.

3.4 Überwachungsleistungen

Bei Überwachungsleistungen wird EUPIN regelmäßig die relevanten Datenbanken auf potenzielle Kollisionen mit den Schutzrechten des Kunden überprüfen. EUPIN kann jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle potenziellen Verletzungen erkannt werden.

3.5 Beratungsleistungen

Bei Beratungsleistungen wird EUPIN den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen beraten. Die Beratung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen und der zum Zeitpunkt der Beratung geltenden Rechtslage.

3.6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, EUPIN alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Informationen über die anzumeldenden Marken oder Designs, den Umfang des gewünschten Schutzes und die beabsichtigte Nutzung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.2 Zusätzliche Kosten

Neben den Vergütungen für EUPIN fallen für die Anmeldung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten amtliche Gebühren an, die vom Kunden zu tragen sind. EUPIN wird den Kunden über die Höhe dieser Gebühren informieren.

4.3 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist EUPIN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.5 Vorauszahlung

EUPIN ist berechtigt, für zu erbringende Leistungen angemessene Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere für amtliche Gebühren.

5. Fristen und Termine

5.1 Leistungsfristen

Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von EUPIN ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Die Einhaltung von Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen und Informationen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus.

5.2 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen, wie z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser oder ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördlichen Eingriffen, verlängern sich Leistungsfristen in angemessenem Umfang.

5.3 Teilleistungen

EUPIN ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Gewährleistung

EUPIN erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik und des Wissens. Eine Gewähr für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder rechtlicher Erfolge kann nicht übernommen werden.

6.2 Mängelrüge

Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

6.3 Nacherfüllung

Bei berechtigten Mängelrügen hat der Kunde zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung. EUPIN kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung erneut erbringen.

6.4 Haftungsbeschränkung

EUPIN haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von EUPIN oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EUPIN beruhen.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet EUPIN nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6.5 Haftungshöchstgrenze

Die Haftung von EUPIN ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung von EUPIN begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

6.6 Verjährung

Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

7.1 Urheberrechte

Alle Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an den von EUPIN erstellten Unterlagen, Berichten, Analysen, Gutachten etc. verbleiben bei EUPIN. Der Kunde erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.

7.2 Vertraulichkeit

EUPIN verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des jeweiligen Auftrags zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.

7.3 Referenznennung

EUPIN ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und dabei den Namen und das Logo des Kunden zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

8. Datenschutz

8.1 Datenschutzhinweis

EUPIN erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

8.2 Einwilligung

Soweit EUPIN für bestimmte Datenverarbeitungen die Einwilligung des Kunden benötigt, wird EUPIN diese gesondert einholen.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Laufzeit

Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Angebot. Verträge über laufende Dienstleistungen (z.B. Überwachungsleistungen) werden für die vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.

9.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung mehr als 30 Tage in Verzug ist oder wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

9.3 Form der Kündigung

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht Belgiens unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Brüssel, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

10.4 Änderungen der AGB

EUPIN behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. EUPIN wird den Kunden in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, gesondert auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist hinweisen.

Stand: Januar 2025

© Allgemeine Geschäftsbedingungen – EUPIN | Stand: Januar 2025 | EUPIN – European Union Platform for Intellectual Navigation

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