Häufig gestellte Fragen zu geistigem Eigentum und unseren Dienstleistungen

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen rund um Marken, Designs und IP-Schutz in Europa

Die Welt des geistigen Eigentums kann komplex und voller spezifischer Fachbegriffe sein. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern und häufig auftretende Fragen zu beantworten, haben wir diese umfassende FAQ-Sektion zusammengestellt. Hier finden Sie detaillierte Antworten zu grundlegenden Konzepten, Anmeldeverfahren, Kosten, strategischen Überlegungen und unseren Dienstleistungen bei EUPIN.
 
Unsere Antworten basieren auf der Expertise unseres Teams und der aktuellen Rechtslage in der Europäischen Union. Wir haben uns bemüht, die Informationen klar, verständlich und praxisnah aufzubereiten. Sollten Ihre Fragen hier nicht beantwortet werden oder Sie eine individuelle Beratung zu Ihrer spezifischen Situation wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren.
 
Nutzen Sie diese Ressource, um Ihr Verständnis für geistiges Eigentum zu vertiefen und fundierte Entscheidungen für den Schutz Ihrer Innovationen und Marken zu treffen.

Grundlagen des geistigen Eigentums

Geistiges Eigentum (Intellectual Property, IP) bezieht sich auf Schöpfungen des menschlichen Geistes, für die dem Schöpfer oder Inhaber bestimmte ausschließliche Rechte gewährt werden. Es handelt sich um immaterielle Güter, die einen wirtschaftlichen Wert darstellen können. Die wichtigsten Arten von geistigem Eigentum sind:
 
  • Marken: Zeichen (Wörter, Logos, Slogans, etc.), die dazu dienen, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
  • Designs (Geschmacksmuster): Die äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt.
  • Patente: Schutzrechte für technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
  • Gebrauchsmuster: Ähnlich wie Patente, aber oft mit geringeren Anforderungen an die erfinderische Tätigkeit und kürzerer Schutzdauer (oft als "kleines Patent" bezeichnet).
  • Urheberrechte: Schutz für literarische, wissenschaftliche und künstlerische Werke (z.B. Texte, Musik, Softwarecode, Fotografien).
  • Geografische Angaben: Zeichen, die Waren einen bestimmten geografischen Ursprung zuweisen und deren Qualität oder Ansehen auf diesen Ursprung zurückzuführen ist (z.B. Champagner, Parmaschinken).
  • Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Geschäftsinformationen, die einen wirtschaftlichen Wert haben, weil sie geheim sind (z.B. Rezepturen, Kundenlisten, Herstellungsverfahren).
 
Der Schutz geistigen Eigentums ist territorial begrenzt, d.h., er gilt nur in den Ländern oder Regionen, für die er beantragt und gewährt wurde.
Der Schutz geistigen Eigentums ist aus mehreren Gründen von strategischer Bedeutung:
 
  • Schutz vor Nachahmung: Er gibt Ihnen das Recht, Dritten zu verbieten, Ihre geschützten Marken, Designs oder Erfindungen ohne Ihre Zustimmung zu nutzen. Dies schützt Ihre Investitionen in Innovation und Markenaufbau.
  • Wettbewerbsvorteil: Einzigartige Produkte, Designs oder Marken, die rechtlich geschützt sind, können Ihnen einen erheblichen Vorteil gegenüber Wettbewerbern verschaffen und Markteintrittsbarrieren schaffen.
  • Unternehmenswert: Geistiges Eigentum ist ein wichtiger immaterieller Vermögenswert, der den Wert Ihres Unternehmens steigern kann – relevant bei Finanzierungen, Fusionen oder Verkäufen.
  • Lizenzierung und Monetarisierung: Geschützte IP-Rechte können lizenziert oder verkauft werden, um zusätzliche Einnahmequellen zu generieren.
  • Markenbildung und Reputation: Eine starke, geschützte Marke schafft Vertrauen bei Kunden und Partnern und trägt zur Reputation Ihres Unternehmens bei.
  • Verhandlungsmacht: Ein solides IP-Portfolio kann Ihre Position in Verhandlungen mit Lieferanten, Partnern oder Wettbewerbern stärken.
  • Investorenanziehung: Investoren sehen ein gut geschütztes IP-Portfolio oft als Zeichen für Innovationskraft und geringeres Risiko.
 
Kurz gesagt: Der Schutz geistigen Eigentums sichert Ihre Innovationen, stärkt Ihre Marktposition und schafft die Grundlage für nachhaltiges Wachstum.
Obwohl alle drei zum geistigen Eigentum gehören, schützen sie unterschiedliche Aspekte:
 
  • Marke: Schützt die Identität eines Produkts oder einer Dienstleistung im Markt. Sie dient der Unterscheidung von Wettbewerbern und dem Aufbau von Wiedererkennungswert und Reputation. Beispiele: Name (Apple), Logo (der angebissene Apfel), Slogan (Think Different).
  • Design (Geschmacksmuster): Schützt die äußere Erscheinungsform eines Produkts – sein Aussehen, seine Form, seine Oberflächenstruktur, seine Verzierung. Es geht um die Ästhetik, nicht um die technische Funktion. Beispiel: Das Design des iPhones.
  • Patent: Schützt eine technische Erfindung – eine neue Lösung für ein technisches Problem. Es geht um die Funktionsweise, das Verfahren oder die Zusammensetzung. Beispiel: Die Technologie hinter der Gesichtserkennung im iPhone.
 
Ein einzelnes Produkt kann oft durch mehrere Schutzrechte gleichzeitig geschützt sein: Der Name durch eine Marke, das Aussehen durch ein Design und die Technologie durch ein oder mehrere Patente.

Marken

Grundsätzlich können alle Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden und die im Register eindeutig und klar dargestellt werden können. Dazu gehören insbesondere:
 
  • Wortmarken: Wörter, Buchstaben, Zahlen oder Kombinationen davon (z.B. "EUPIN", "Google", "4711").
  • Bildmarken: Logos, Symbole, Abbildungen (z.B. der Nike-Swoosh, der Mercedes-Stern).
  • Kombinierte Marken (Wort-/Bildmarken): Kombinationen aus Wort- und Bildbestandteilen.
  • Dreidimensionale Marken (Formmarken): Die Form einer Ware oder ihrer Verpackung (z.B. die Coca-Cola-Flasche, die Toblerone-Verpackung).
  • Farbmarken: Einzelne Farben oder Farbkombinationen unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. das Telekom-Magenta, das Milka-Lila).
  • Hörmarken: Melodien, Jingles oder spezifische Geräusche (z.B. der Telekom-Jingle, das Löwengebrüll von MGM).
  • Positionsmarken: Die spezifische Platzierung eines Zeichens auf einem Produkt.
  • Mustermarken: Zeichen, die sich regelmäßig wiederholen.
  • Bewegungsmarken: Eine Abfolge von Bildern, die eine Bewegung darstellen.
  • Multimediamarken: Kombinationen aus Bild und Ton.
  • Hologrammmarken: Hologramme.
 
Nicht schutzfähig sind in der Regel Zeichen, die rein beschreibend für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen sind (z.B. "Süß" für Schokolade), die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen oder die geeignet sind, das Publikum zu täuschen.
Eine Unionsmarke (früher: Gemeinschaftsmarke) ist eine Marke, die durch eine einzige Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) Schutz in allen aktuellen und zukünftigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewährt. Sie bietet ein einheitliches Schutzrecht, das in der gesamten EU gilt.
Vorteile einer Unionsmarke:
 
  • Einheitlicher Schutz: Gilt in allen EU-Ländern.
  • Einheitliches Verfahren: Nur eine Anmeldung, eine Verwaltung, eine Verlängerung.
  • Kosteneffizienz: Oft günstiger als separate nationale Anmeldungen in mehreren EU-Ländern.
  • Einheitliche Durchsetzung: Ermöglicht EU-weite gerichtliche Maßnahmen.
 
Nachteile/Risiken:
 
  • Alles oder nichts: Wenn die Marke in nur einem EU-Land auf absolute Schutzhindernisse oder ältere Rechte stößt, kann die gesamte Anmeldung scheitern (allerdings Umwandlung in nationale Anmeldungen möglich).
  • Zentrale Angreifbarkeit: Eine erfolgreiche Löschungsklage führt zum Verlust des Schutzes in der gesamten EU.
Die Dauer des Anmeldeverfahrens für eine Unionsmarke hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob Widersprüche von Dritten eingelegt werden.
 
  • Standardverfahren (ohne Widersprüche): Dauert in der Regel etwa 4-6 Monate von der Anmeldung bis zur Eintragung.
  • Beschleunigtes Verfahren (",Fast Track"): Für bestimmte Anmeldungen, die alle Kriterien erfüllen (z.B. Verwendung vorab genehmigter Begriffe aus der harmonisierten Datenbank), kann die Veröffentlichung bereits nach wenigen Wochen erfolgen, was die Gesamtdauer verkürzt.
  • Verfahren mit Widersprüchen: Wenn Widersprüche eingelegt werden, kann sich das Verfahren erheblich verlängern, oft um 1-2 Jahre oder länger, je nach Komplexität.
 
Die Kosten für die Anmeldung einer Unionsmarke setzen sich aus den Amtsgebühren des EUIPO und ggf. den Honoraren für einen Vertreter (wie EUPIN) zusammen.
 
Amtsgebühren des EUIPO (Stand Januar 2025, können sich ändern):
 
  • Grundgebühr für Online-Anmeldung (bis zu einer Klasse): € 850
  • Gebühr für die zweite Waren-/Dienstleistungsklasse: € 50
  • Gebühr für jede weitere Klasse ab der dritten: € 150
 
Beispiel: Eine Anmeldung in drei Klassen kostet € 850 + € 50 + € 150 = € 1.050 an Amtsgebühren.
 
Die Honorare von EUPIN für die Begleitung der Anmeldung variieren je nach Komplexität und gewähltem Servicepaket. Wir bieten transparente Pauschalhonorare an. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Diese Symbole werden oft im Zusammenhang mit Marken verwendet, haben aber unterschiedliche Bedeutungen und rechtliche Grundlagen:
 
  • ® (Registered Trademark Symbol): Dieses Symbol zeigt an, dass eine Marke offiziell in einem Markenregister eingetragen ist. Die Verwendung ist in vielen Ländern (z.B. USA, Deutschland) gesetzlich geregelt und darf nur für tatsächlich registrierte Marken und die beanspruchten Waren/Dienstleistungen verwendet werden. Eine missbräuchliche Verwendung kann rechtliche Konsequenzen haben.
  • ™ (Trademark Symbol): Dieses Symbol wird verwendet, um anzuzeigen, dass ein Zeichen als Marke beansprucht wird, auch wenn es (noch) nicht offiziell registriert ist. Es signalisiert Dritten, dass der Verwender das Zeichen als Herkunftshinweis für seine Waren oder Dienstleistungen betrachtet. Die Verwendung von ™ hat in vielen Rechtsordnungen (einschließlich der EU) keine spezifische rechtliche Wirkung, kann aber im Rahmen des Wettbewerbsrechts oder bei der Geltendmachung von Rechten aus Benutzung relevant sein.
 
In der EU ist die Verwendung dieser Symbole nicht gesetzlich vorgeschrieben, um Markenschutz zu beanspruchen oder aufrechtzuerhalten. Die Verwendung von ® für eingetragene Unionsmarken ist jedoch üblich und kann abschreckende Wirkung haben.

Designs (Geschmacksmuster)

Ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) ist ein Schutzrecht, das durch eine einzige Anmeldung beim EUIPO Schutz für die Erscheinungsform (das Design) eines Erzeugnisses in der gesamten Europäischen Union gewährt. Es schützt das Aussehen eines Produkts, nicht seine technische Funktion.
 
Schutzvoraussetzungen:
 
  • Neuheit: Das Design darf vor dem Anmelde- oder Prioritätstag nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein (mit einer 12-monatigen Neuheitsschonfrist für Offenbarungen durch den Designer selbst).
  • Eigenart: Das Design muss sich im Gesamteindruck von vorbekannten Designs unterscheiden.
 
Schutzdauer: Bis zu 25 Jahre ab dem Anmeldetag, aufgeteilt in fünfjährige Schutzperioden, die jeweils verlängert werden müssen.
 
Vorteile:
 
  • Einheitlicher Schutz in der gesamten EU.
  • Relativ schnelles und kostengünstiges Eintragungsverfahren (da keine materielle Prüfung auf Neuheit/Eigenart vor der Eintragung erfolgt).
  • Starkes Ausschließungsrecht gegen identische und ähnliche Nachahmungen.

 

Was ist ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster?

 
Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsteht automatisch durch die erstmalige Offenbarung eines Designs innerhalb der Europäischen Union. Es bedarf keiner Anmeldung oder Registrierung.
 
Schutzvoraussetzungen:
 
  • Neuheit und Eigenart zum Zeitpunkt der Offenbarung.
 
Schutzdauer: 3 Jahre ab dem Tag der ersten Offenbarung in der EU.
 
Schutzumfang: Bietet nur Schutz gegen vorsätzliche Nachahmung. Der Inhaber muss beweisen, dass der Nachahmer das geschützte Design kannte.
 
Vorteile:
 
  • Kein Anmeldeverfahren, keine Kosten.
  • Sofortiger Schutz ab Offenbarung.
  • Nützlich für Produkte mit kurzer Lebensdauer (z.B. in der Modebranche).
 
Nachteile:
 
  • Kürzere Schutzdauer (nur 3 Jahre).
  • Schwächerer Schutzumfang (nur gegen Nachahmung).
  • Schwierigere Durchsetzbarkeit (Beweislast liegt beim Inhaber).
 
Das eingetragene und das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster können parallel existieren.
Die beste Strategie hängt von der Art des Designs, der Branche, der Lebensdauer des Produkts und dem Budget ab:
 
  • Für langlebige Produkte mit hohem Innovationsgrad: Die Anmeldung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (GGM) ist meist die beste Option. Sie bietet den längsten und stärksten Schutz.
  • Für Produkte mit kurzer Lebensdauer (z.B. Saisonartikel in der Mode): Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann ausreichend sein, insbesondere wenn das Hauptrisiko in direkter Nachahmung kurz nach der Markteinführung liegt.
  • Kombinierter Ansatz: Oft ist es sinnvoll, Schlüsseldesigns als GGM anzumelden und sich für weniger kritische Varianten auf den Schutz des nicht eingetragenen Geschmacksmusters zu verlassen.
  • Internationale Strategie: Wenn Schutz außerhalb der EU benötigt wird, sollten internationale Designanmeldungen (Haager System) oder nationale Anmeldungen in Betracht gezogen werden.
  • Ergänzende Schutzrechte: Prüfen Sie, ob auch Marken- oder Urheberrechtsschutz für bestimmte Aspekte des Designs in Frage kommt (z.B. ein charakteristisches Muster als Marke, ein Kunstwerk auf dem Produkt als Urheberrecht).
 
Eine frühzeitige Beratung durch Experten wie EUPIN hilft, die optimale Schutzstrategie für Ihr spezifisches Design und Ihre Geschäftsziele zu entwickeln.

Anmeldeprozess und Strategie

Obwohl es grundsätzlich möglich ist, eine Unionsmarke oder ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster selbst beim EUIPO anzumelden (insbesondere für Anmelder mit Sitz im EWR), wird die Beauftragung eines spezialisierten Vertreters wie EUPIN dringend empfohlen, insbesondere aus folgenden Gründen:
 
  • Expertise: Vertreter kennen die rechtlichen Anforderungen, Verfahren und Fallstricke genau. Sie können Fehler vermeiden, die zu Verzögerungen oder zur Ablehnung führen könnten.
  • Strategische Beratung: Ein Vertreter berät Sie nicht nur zur Anmeldung selbst, sondern auch zur optimalen Schutzstrategie (z.B. Wahl der richtigen Markenform, Formulierung des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses, internationale Strategie).
  • Recherche: Professionelle Vertreter führen gründliche Recherchen durch, um potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen.
  • Effizienz: Vertreter übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Amt und entlasten Sie von administrativem Aufwand.
  • Durchsetzung: Im Falle von Widersprüchen oder späteren Verletzungen kann ein Vertreter Sie kompetent vertreten.
  • Fehlervermeidung: Fehler bei der Anmeldung (z.B. falsche Klassifizierung, unzureichende Darstellung) können teuer werden oder den Schutzumfang einschränken.
 
Für Anmelder ohne Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist die Beauftragung eines Vertreters für die meisten Verfahren vor dem EUIPO ohnehin zwingend vorgeschrieben.
 
Die Kosten für einen Vertreter sind eine Investition in die Qualität und Sicherheit Ihres IP-Schutzes.
Eine Markenrecherche ist eine systematische Suche nach bereits existierenden identischen oder ähnlichen Marken, die mit Ihrer geplanten Marke kollidieren könnten. Sie wird typischerweise vor der Anmeldung einer neuen Marke durchgeführt.
 
Warum ist sie wichtig?
 
  • Risikominimierung: Sie identifiziert potenzielle Konflikte mit älteren Rechten. Eine Anmeldung trotz bestehender Konflikte kann zu Widersprüchen, teuren Rechtsstreitigkeiten und im schlimmsten Fall zur Löschung Ihrer Marke führen.
  • Kostenersparnis: Die Kosten einer Recherche sind in der Regel deutlich geringer als die Kosten, die durch einen Widerspruch oder eine spätere Markenänderung entstehen.
  • Informierte Entscheidung: Die Ergebnisse ermöglichen eine fundierte Entscheidung darüber, ob die geplante Marke angemeldet werden soll, ob Anpassungen nötig sind oder ob eine alternative Marke gewählt werden sollte.
  • Stärkung der Marke: Eine Marke, die nach sorgfältiger Recherche angemeldet wird, hat eine höhere Wahrscheinlichkeit, erfolgreich eingetragen zu werden und langfristig Bestand zu haben.
 
Eine professionelle Recherche umfasst nicht nur identische Treffer, sondern auch phonetisch, visuell und konzeptionell ähnliche Marken in relevanten Waren-/Dienstleistungsklassen und geografischen Gebieten.
Wenn Ihre Unionsmarkenanmeldung veröffentlicht wird, haben Inhaber älterer Rechte (z.B. ältere Unionsmarken, nationale Marken, bekannte Marken) eine Frist von drei Monaten, um Widerspruch gegen Ihre Anmeldung einzulegen. Ein Widerspruch wird typischerweise eingelegt, wenn der Inhaber des älteren Rechts der Ansicht ist, dass Ihre Marke seiner Marke zu ähnlich ist und für ähnliche Waren/Dienstleistungen angemeldet wird, sodass eine Verwechslungsgefahr besteht.
 
Ablauf eines Widerspruchsverfahrens (vereinfacht):
 
1. Einlegung des Widerspruchs: Der Widersprechende reicht beim EUIPO einen begründeten Widerspruch ein.
2. Zulässigkeitsprüfung: Das EUIPO prüft, ob der Widerspruch formal korrekt ist.
3. "Cooling-off"-Periode: Es beginnt eine zweimonatige Frist (verlängerbar), in der die Parteien versuchen können, eine gütliche Einigung zu erzielen (z.B. Koexistenzvereinbarung, Rücknahme der Anmeldung für bestimmte Klassen).
4. Streitiges Verfahren: Kommt keine Einigung zustande, beginnt das streitige Verfahren. Beide Parteien können Argumente und Beweise vorlegen (z.B. zur Ähnlichkeit der Marken, zur Bekanntheit der älteren Marke, zum Nachweis der Benutzung der älteren Marke).
5. Entscheidung: Das EUIPO trifft eine Entscheidung. Es kann den Widerspruch zurückweisen (Ihre Marke wird eingetragen), ihm stattgeben (Ihre Anmeldung wird zurückgewiesen) oder ihm teilweise stattgeben (Ihre Anmeldung wird nur für bestimmte Waren/Dienstleistungen zurückgewiesen).
6. Rechtsmittel: Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.
 
Ein Widerspruchsverfahren kann komplex und zeitaufwendig sein. Die Vertretung durch einen erfahrenen IP-Spezialisten ist hier besonders wichtig.

Kosten und Gebühren

Die Kosten setzen sich typischerweise aus drei Komponenten zusammen:
 
1. Amtsgebühren: Gebühren, die direkt an das zuständige Amt (z.B. EUIPO, DPMA) für die Anmeldung, Verlängerung etc. zu zahlen sind. Diese sind fix und auf den Webseiten der Ämter veröffentlicht (siehe Beispiele oben).
2. Vertreterhonorare: Kosten für die Dienstleistungen eines spezialisierten Vertreters (wie EUPIN) für Recherche, Beratung, Anmeldung, Verfahrensbegleitung, Überwachung etc. Diese variieren je nach Kanzlei, Komplexität und gewähltem Servicepaket. EUPIN bietet transparente Pauschalhonorare für viele Standardleistungen.
3.Zusätzliche Kosten (optional): Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, detaillierte Recherchen in speziellen Datenbanken, Kosten bei Widersprüchen oder Rechtsstreitigkeiten.
 
Beispielhafte Kosten für eine Unionsmarkenanmeldung in 3 Klassen (nur Schätzung, kann variieren):
 
  • Amtsgebühren EUIPO: € 1.050
  • Vertreterhonorar (EUPIN, Pauschale für Standardanmeldung inkl. einfacher Recherche): ca. € 800 - € 1.500 (je nach Paket)
  • Gesamtkosten (geschätzt): ca. € 1.850 - € 2.550
 
Beispielhafte Kosten für eine GGM-Anmeldung (1 Design):
 
  • Amtsgebühren EUIPO (Anmeldung + Veröffentlichung): € 350
  • Vertreterhonorar (EUPIN, Pauschale): ca. € 500 - € 900
  • Gesamtkosten (geschätzt): ca. € 850 - € 1.250
 
Verlängerungsgebühren fallen alle 10 Jahre für Marken und alle 5 Jahre für Designs an. Kosten für Durchsetzung oder Verteidigung sind sehr variabel und hängen vom Einzelfall ab.
 
Wir erstellen Ihnen gerne ein detailliertes, individuelles Angebot basierend auf Ihren spezifischen Bedürfnissen.
Ja, die Europäische Kommission und das EUIPO bieten über den "SME Fund" (KMU-Fonds) finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der EU an, um den Schutz ihres geistigen Eigentums zu fördern. Das Programm "Ideas Powered for business" erstattet einen Teil der Kosten für bestimmte IP-Dienstleistungen.
 
Typische Förderungen (können jährlich variieren):
 
  • Gutschein 1 (IP Scan): Zuschuss für eine Vorabdiagnose des geistigen Eigentums (IP Scan), durchgeführt von einem nationalen Patentamt.
  • Gutschein 2 (Marken- und Designschutz): Erstattung von bis zu 75% der Amtsgebühren für Marken- und Designanmeldungen auf nationaler, regionaler (EU) und internationaler Ebene (bis zu einem Höchstbetrag pro KMU).
  • Gutschein 3 (Patentschutz): Erstattung von bis zu 75% der Amtsgebühren für Patentanmeldungen auf nationaler Ebene und für Patentrecherchen (bis zu einem Höchstbetrag).
  • Gutschein 4 (Sortenschutz): Erstattung von bis zu 50% der Amtsgebühren für die Online-Anmeldung von gemeinschaftlichem Sortenschutz.
 
Die Antragstellung erfolgt online über die Website des EUIPO. Die Mittel sind begrenzt und werden nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben. EUPIN kann Sie bei der Prüfung Ihrer Förderfähigkeit und bei der Antragstellung unterstützen.

Dienstleistungen von EUPIN

EUPIN bietet ein umfassendes Portfolio an Dienstleistungen rund um den Schutz und die Verwaltung geistigen Eigentums in Europa und weltweit:
 
  • Recherche: Umfassende Marken- und Designrecherchen (Identität, Ähnlichkeit, Verfügbarkeit).
  • Anmeldung: Professionelle Vorbereitung und Einreichung von Marken- und Designanmeldungen (national, EU, international).
  • Strategische Beratung: Entwicklung maßgeschneiderter IP-Strategien, Portfolioanalyse und -optimierung.
  • Verfahrensbegleitung: Vertretung vor den Ämtern (EUIPO, nationale Ämter, WIPO), Bearbeitung von Beanstandungen.
  • Widerspruchs- und Löschungsverfahren: Vertretung in Widerspruchs-, Nichtigkeits- und Verfallsverfahren.
  • Überwachung: Kontinuierliche Überwachung von Marken- und Designregistern sowie Märkten auf potenzielle Konflikte.
  • Durchsetzung: Entwicklung und Umsetzung von Durchsetzungsstrategien (Abmahnungen, Verhandlungen, Koordination gerichtlicher Schritte).
  • Portfoliomanagement: Zentrale Verwaltung Ihres IP-Portfolios, Fristenüberwachung, Kostenoptimierung.
  • Vertragsgestaltung: Ausarbeitung und Prüfung von Lizenz-, Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarungen.
  • IP-Bewertung und Due Diligence: Bewertung von IP-Assets, Unterstützung bei Transaktionen.
  • Schulungen und Workshops: Maßgeschneiderte Trainings zu verschiedenen IP-Themen.
  • Unterstützung beim SME Fund: Beratung und Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln.
 
Unser Ziel ist es, Ihnen einen ganzheitlichen Service aus einer Hand zu bieten.
Die Wahl von EUPIN bietet Ihnen entscheidende Vorteile:
 
  • Spezialisierte Expertise: Unser Team besteht aus hochqualifizierten Experten mit langjähriger Erfahrung im europäischen und internationalen IP-Recht.
  • Strategischer Ansatz: Wir betrachten IP nicht isoliert, sondern als integralen Bestandteil Ihrer Geschäftsstrategie und entwickeln maßgeschneiderte, wertorientierte Lösungen.
  • Europaweite Präsenz: Mit Büros an strategischen Standorten (Brüssel, Alicante, München, Paris, Mailand) und einem Netzwerk von Partnern bieten wir nahtlosen Service in der gesamten EU und darüber hinaus.
  • Effizienz und Technologie: Wir nutzen modernste Technologien und effiziente Prozesse, um Ihnen einen hochwertigen Service zu wettbewerbsfähigen Konditionen zu bieten.
  • Transparenz: Klare Kommunikation und transparente Gebührenstrukturen sind für uns selbstverständlich.
  • Kundenorientierung: Wir legen Wert auf persönliche Betreuung und langfristige Partnerschaften.
  • Proaktive Beratung: Wir informieren Sie nicht nur über den Status quo, sondern denken vorausschauend und weisen Sie auf Chancen und Risiken hin.
  • Ganzheitlicher Service: Wir decken den gesamten Lebenszyklus Ihrer IP-Rechte ab – von der Idee bis zur Durchsetzung und Verwertung.
 
Vertrauen Sie auf EUPIN als Ihren strategischen Partner für geistiges Eigentum in Europa.
Eine Zusammenarbeit mit EUPIN gestaltet sich typischerweise wie folgt:
 
1. Erstkontakt: Sie kontaktieren uns über unser Formular, telefonisch oder per E-Mail.
2. Unverbindliche Erstberatung: Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch (ca. 30 Min.) an, um Ihr Anliegen zu verstehen und erste Einschätzungen zu geben.
3. Angebotserstellung: Basierend auf Ihrem Bedarf erstellen wir ein detailliertes, transparentes Angebot für die gewünschten Dienstleistungen (z.B. Recherche, Anmeldung, strategische Beratung).
4. Beauftragung: Wenn Sie unser Angebot annehmen, erteilen Sie uns einen formellen Auftrag und die notwendigen Vollmachten.
5. Durchführung: Unsere Experten führen die vereinbarten Leistungen durch (z.B. Recherche, Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen, strategische Analyse).
6. Abstimmung und Freigabe: Wir stimmen die Ergebnisse und nächsten Schritte eng mit Ihnen ab und holen ggf. Ihre Freigabe ein (z.B. vor Einreichung einer Anmeldung).
7. Laufende Betreuung: Wir begleiten das Verfahren, informieren Sie proaktiv über wichtige Entwicklungen und Fristen und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
8. Abschluss und weitere Schritte: Nach Abschluss des Auftrags (z.B. erfolgreiche Eintragung) besprechen wir ggf. weitere Schritte wie Überwachung oder Portfolio-Management.
 
Wir legen Wert auf eine enge, partnerschaftliche Zusammenarbeit und regelmäßige Kommunikation.

Haben Sie weitere Fragen?

Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde oder Sie eine spezifischere Auskunft benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren. Unser Expertenteam steht Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

EUPIN ist Ihr vertrauensvoller Partner für den Schutz geistigen Eigentums in der Europäischen Union. Mit jahrelanger Erfahrung und fundiertem Fachwissen unterstützen wir Unternehmen jeder Größe dabei, ihre wertvollsten immateriellen Vermögenswerte zu schützen und zu maximieren.

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