Neue Gebührenstruktur für Unionsmarken ab 2026: Vorteile für KMUs

Neue Gebührenstruktur für Unionsmarken ab 2026: Vorteile für KMUs

Veröffentlicht am: 8. Mai 2025

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat eine umfassende Überarbeitung seiner Gebührenstruktur angekündigt, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten wird. Die neue Struktur soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) den Zugang zum Markenschutz erleichtern und die digitale Transformation fördern. Diese Reform ist Teil einer breiteren Initiative zur Modernisierung des europäischen Markensystems und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen im globalen Markt.

Wichtigste Änderungen im Überblick:

1. Reduzierte Grundgebühr für die erste Klasse

Die Grundgebühr für eine Unionsmarkenanmeldung in einer Klasse wird von derzeit 850€ auf 750€ gesenkt. Dies soll besonders Einzelunternehmern und Start-ups zugutekommen, die oft nur in wenigen Klassen Schutz benötigen. Die Gebühren für zusätzliche Klassen bleiben unverändert bei 50€ für die zweite Klasse und 150€ für jede weitere Klasse. Nach Schätzungen des EUIPO könnten durch diese Maßnahme jährlich etwa 15.000 zusätzliche Markenanmeldungen von KMUs eingereicht werden, was die Innovationskraft und Marktpräsenz dieser wichtigen Wirtschaftsakteure stärken würde.

2. Ermäßigte Verlängerungsgebühren bei fristgerechter Zahlung

Bei Verlängerungen, die mindestens drei Monate vor Fälligkeit beantragt werden, gilt künftig ein Frühbucherrabatt von 15%. Dies soll die rechtzeitige Verlängerung fördern und administrative Prozesse optimieren. Das EUIPO reagiert damit auf Feedback von Nutzern und Interessenvertretern, die eine stärkere Differenzierung der Gebühren nach administrativem Aufwand gefordert hatten. Die Maßnahme soll zudem die Anzahl der unbeabsichtigt verfallenden Marken reduzieren, was zu mehr Rechtssicherheit im Markt führt.

3. Spezielle KMU-Tarife

Erstmals führt das EUIPO spezielle Tarife für nachweislich kleine und mittlere Unternehmen ein. KMUs erhalten einen zusätzlichen Rabatt von 10% auf alle Anmelde- und Verlängerungsgebühren. Die Qualifikation als KMU wird anhand der EU-Definition überprüft, wobei ein vereinfachtes Nachweisverfahren eingeführt wird. Unternehmen können ihren KMU-Status einmalig für einen Zeitraum von drei Jahren zertifizieren lassen und profitieren dann automatisch von den reduzierten Gebühren. Diese Maßnahme ist Teil der EU-Strategie zur Förderung von KMUs und soll den Zugang zu IP-Rechten demokratisieren.

4. Digitaler Bonus

Für vollständig elektronisch eingereichte Anmeldungen ohne formale Mängel wird ein zusätzlicher Rabatt von 50€ gewährt. Dies soll die Qualität der Anmeldungen verbessern und den Prüfungsprozess beschleunigen. Das EUIPO hat in den letzten Jahren erheblich in die Entwicklung benutzerfreundlicher digitaler Tools investiert, darunter das Easy Filing-System und die verbesserte Klassifikationsdatenbank. Der digitale Bonus soll Anreize für die Nutzung dieser Tools schaffen und gleichzeitig die Effizienz des Anmeldeverfahrens steigern. Nach internen Studien des Amtes können formell einwandfreie elektronische Anmeldungen bis zu 30% schneller bearbeitet werden als solche mit Mängeln.

5. Erweiterung des SME-Fonds

Der erfolgreiche SME-Fonds, der Zuschüsse für IP-Anmeldungen bereitstellt, wird mit einem erhöhten Budget fortgeführt und um neue Leistungen erweitert, darunter Zuschüsse für IP-Bewertungen und Durchsetzungsmaßnahmen. Das Budget wird von bisher 20 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro pro Jahr erhöht, was die Unterstützung von schätzungsweise 15.000 zusätzlichen KMUs ermöglichen soll. Neu ist auch die Einführung eines Fast-Track-Verfahrens für die Beantragung von Zuschüssen, das die Bearbeitungszeit von bisher durchschnittlich 15 Tagen auf 5 Tage verkürzen soll.

6. Neue Gebührenstruktur für Widerspruchsverfahren

Die Reform umfasst auch eine Überarbeitung der Gebühren für Widerspruchs- und Löschungsverfahren. Künftig wird ein zweistufiges Gebührenmodell eingeführt: Eine reduzierte Grundgebühr für die Einleitung des Verfahrens und eine zweite Gebühr, die nur fällig wird, wenn das Verfahren über die Cooling-off-Periode hinaus fortgesetzt wird. Diese Änderung soll gütliche Einigungen fördern und die Anzahl langwieriger Verfahren reduzieren. Statistiken zeigen, dass derzeit etwa 70% aller Widerspruchsverfahren durch Vergleich beendet werden, meist während der Cooling-off-Periode.

Auswirkungen für Markeninhaber und Anmelder:

Die neue Gebührenstruktur bietet erhebliche Einsparmöglichkeiten, insbesondere für KMUs und Anmelder, die ihre Marken regelmäßig und fristgerecht verlängern. Für Unternehmen mit umfangreichen Markenportfolios empfiehlt sich eine strategische Überprüfung der Verlängerungstermine, um von den neuen Rabatten optimal zu profitieren.

Die Kombination verschiedener Rabatte kann zu signifikanten Einsparungen führen. Ein KMU, das eine elektronische Anmeldung ohne Mängel einreicht, kann beispielsweise von einer Gesamtreduktion von bis zu 25% profitieren. Bei Verlängerungen können die Einsparungen durch die Kombination von KMU-Rabatt und Frühbucherrabatt sogar bis zu 25% betragen.

Die Reform wird auch Auswirkungen auf die Anmeldestrategien haben. Die reduzierte Grundgebühr für eine Klasse könnte dazu führen, dass Unternehmen ihre Anmeldungen stärker fokussieren und mehrere spezifische Marken anstelle einer breit gefassten Marke anmelden. Dies könnte langfristig zu einem klareren und rechtssichereren Markenregister führen.

EUPIN-Empfehlung:

Wir empfehlen allen Unternehmen, ihre Anmelde- und Verlängerungsstrategien im Licht der kommenden Änderungen zu überprüfen. Besonders für geplante Anmeldungen in mehreren Klassen könnte es sinnvoll sein, die Einreichung bis zum Inkrafttreten der neuen Gebührenstruktur zu verschieben.

EUPIN bietet in den kommenden Monaten spezielle Webinare und Workshops zur neuen Gebührenstruktur an. Das erste Webinar „Optimale Markenstrategien unter der neuen EUIPO-Gebührenstruktur“ findet am 20. Juni 2025 statt. Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung kontaktieren Sie bitte unsere Experten.

EUPIN ist Ihr vertrauensvoller Partner für den Schutz geistigen Eigentums in der Europäischen Union. Mit jahrelanger Erfahrung und fundiertem Fachwissen unterstützen wir Unternehmen jeder Größe dabei, ihre wertvollsten immateriellen Vermögenswerte zu schützen und zu maximieren.

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